Reform des PsychKG in Hessen
Der Hessische Landtag hat am Donnerstag eine Reform des „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ verabschiedet. Diese Gesetzesänderung erlaubt es nun, psychisch kranke Menschen zu melden, wenn von ihnen nach ihrer Entlassung eine Gefahr ausgehen könnte. Diese Daten sollen nach spätestens 10 Jahren gelöscht werden.
Natürlich ist es richtig, die Menschen in Deutschland vor möglichen Straftätern zu schützen, aber es gibt so viel Gefährdungspotenzial in diesem Land, welches nicht berücksichtigt wird, dass eine weitere Stigmatisierung psychisch Kranker im Grunde ja schon vorprogrammiert ist.
Mit der Reform müsste man eigentlich den Namen des Gesetzes ebenfalls ändern, denn es dient dein Zweck, psychisch kranke Menschen zu schützen und nicht sie vorzuverurteilen.